Hydraulischer Abgleich für Eigentümer ist Pflicht !
Seit dem 01.01.2024 gilt gem. dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) für neue Heizungsanlagen – welche mehr als 6 Nutzungseinheiten (Wohneinheiten) besitzen und wassergeführt sind – ein detaillierter hydraulischer Abgleich an der Heizungsanlage. Das bedeutet, dass der hydraulische Abgleich raumweise durch eine Heizlastberechnung erfolgen muss.
Die EnSimiMaV schreibt diese Pflicht bereits seit dem September 2022 vor.
- Nach dieser ist in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit min. 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (raumweise Heizlastberechnung) durchzuführen.
- Für Wohngebäude mit min. 6 Wohneinheiten gilt diese Pflicht ebenfalls und muss bis spätestens zum 15.09.2024 durchgeführt werden.
Durch den hydraulischen Abgleich können bis zu 20% Energie eingespart werden und ist mit bis zu 15% förderfähig.
Sprechen Sie uns an. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei dieser Maßnahme vollumfänglich und effizient aus einer Hand inkl. Erstellen einer Heizlastberechnung und Durchführung der Maßnahme (etwaiger Ventilaustausch gegen voreinstellbare Ventile inklusive).