Hydraulischer Abgleich für Eigentümer ist Pflicht !

Seit dem 01.01.2024 gilt gem. dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) für neue Heizungsanlagen – welche mehr als 6 Nutzungseinheiten (Wohneinheiten) besitzen und wassergeführt sind – ein detaillierter hydraulischer Abgleich an der Heizungsanlage. Das bedeutet, dass der hydraulische Abgleich raumweise durch eine Heizlastberechnung erfolgen muss.

Die EnSimiMaV schreibt diese Pflicht bereits seit dem September 2022 vor.

  1. Nach dieser ist in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit min. 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (raumweise Heizlastberechnung) durchzuführen.
  2. Für Wohngebäude mit min. 6 Wohneinheiten gilt diese Pflicht ebenfalls und muss bis spätestens zum 15.09.2024 durchgeführt werden.

Durch den hydraulischen Abgleich können bis zu 20% Energie eingespart werden und ist mit bis zu 15% förderfähig.

Sprechen Sie uns an. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei dieser Maßnahme vollumfänglich und effizient aus einer Hand inkl. Erstellen einer Heizlastberechnung und Durchführung der Maßnahme (etwaiger Ventilaustausch gegen voreinstellbare Ventile inklusive).

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024

Seit dem 1.1.2024 greifen die ersten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Generell muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für wen gilt die Ökostrom-Pflicht? Die Fristen. Auch im Mietrecht ändert sich etwas.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.1.2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten und sieht generell vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (65-%-EE-Pflicht). Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Wann Hauseigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Wer sich früher als vorgegeben von der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung trennt, kann einen Zuschuss erhalten.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema!

Wovon hängen die Kosten für eine Wärmepumpenheizung ab?

Je nach genutzter Technik variieren die Kosten für eine Wärmepumpe stark. Zu den günstigsten Geräten gehören Luft-Wärmepumpen mit etwa 12.000 bis 15.000 Euro, Anschaffungs- und Installationskosten zusammengenommen. Erdwärmepumpen arbeiten effizienter, kosten zwischen 18.000 und 25.000 Euro, denn es sind Boden- oder Bohrarbeiten erforderlich um an die Wärmequelle zu gelangen. Spitzenreiter sind Wärmepumpen, die das Grundwasser nutzen. Hier liegen die Gesamtkosten bei etwa 30.000 Euro (Stand 01/2024).

Sinnvoll könnte ein separater, günstiger Wärmepumpen-Stromtarif sein, wobei in diesem Fall ein zusätzlicher Stromzähler benötigt wird. Übrigens: Wärmepumpen amortisieren sich aufgrund der günstigen Betriebskosten in etwa zehn bis 15 Jahren.

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Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern

Durch den Einsatz von Wärmepumpen für die Wärmebereitstellung im großen Sektor der Mehrfamilienhäuser können CO2-Emissionen deutlich gesenkt werden. Allerdings sind die Anforderungen an die Auslegung der Wärmepumpe und des Gesamtsystems bei Mehrfamilienhäusern komplexer als bei Einfamilienhäusern.

Dabei müssen Fragen der Warmwasserbereitung und des Wärmeübertragungssystem (Wärmesenke) sowie der Nutzung von Umweltenergie am Standort (Wärmequelle) in die Überlegungen einbezogen werden. Konkret geht es um die Einbindung der Warmwasserbereitung in die Gesamtkonzepte zur Sicherstellung von ausreichend hohen Systemtemperaturen und auch um die Untersuchung und Optimierung der Entnahmesysteme für Umweltwärme (Außenluft, Erdwärme, Grundwasser, Abwasser, Solarthermie). Der aktuelle Forschungsstand hierzu kann beim Fraunhofer Institut verfolgt werden.

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